Dieser Bericht stützt sich ausschließlich auf die intensiven Recherchen unseres verstorbenen Ehrenschriftführers Bernhard Terörde. Er hat seine Ergebnisse in unserer Festschrift zum 300jährigen Bestehen 1985 veröffentlicht. Trotz seiner Bemühungen, in vielen Archiven Material zu sammeln, konnte kein zusammenhängender Ablauf der Geschichte erstellt werden. Die ältere Geschichte von Gest ist wohl sehr eng mit der Geschichte des Klosters Mariengeist verbunden. So ist zu vermuten, dass die Gründung zeitlich zusammenhängt mit der Gründung der Pfarrei Ginderich gegen Ende des 11. Jahrhun-derts. Die Pfarrei und das Kloster hatten beide das Patronat der heiligen Maria und auch den gleichen Kirchweihturnus. Man kann daraus schließen, dass das Kloster keine eigene Kirche besaß. In dem Buch von Scholten „Kloster Hagenbusch“ sind drei Akten, Mariengeist und das Pfarrgebiet betreffend.

1144 wurden laut alter Akten Ländereien von Mariengeist nach Kloster Hagenbusch in Xanten überwiesen. Wörtlich heißt es: „Dit sint die lendereien, die den closter Hagenbusch von unsen genedigen heren sind thogedacht von den guideren des closters Mariengeest“ – Das sind die Ländereien, die dem Kloster Hagenbusch von unserem gnädigen Herrn zugedacht sind von den Gütern des Klosters Mariengeist -. Peter Gysen zu Birten hat vom Kloster Mariengeist 22 Marsait (Klevisches Flächenmaß 1 Marsait ca. 2 Morgen) Land in Bearbeitung gehabt. Dafür musste er 4 Malter Roggen, 3 Malter Gerste, ½ Malter Buchweizen, 4 Malter Hafer, 3 Paar Hühner und 1 Gans abgeben. ( klevisches Malter ca. 60 kg Korn ). Eine Frau Wendel Klattenberg aus Birten war 1495 Nonne zu Mariengeist; ihr Vater hatte ihr und ihrem Bruder seinen Besitz je zur Hälfte überlassen. Der Teil der Wendel ging an den Convent zu Mariengeist. Dies bekundete der Bruder Borchard am 28. August vor dem Schöffen zu Birten. So bekundet am 13. November 1545 Andreas von Hillensberg, Richter zu Winnenthal, als Bevollmächtigter des Junkers Johann von Bronckhorst-Batenborg vor den Schöffen in Ginderich, dass sein Herr 500 Joachimstahler ( Guldengroschen ) vom Kloster bekommen hat und dafür jährlich 25 Taler aus seinem Erbe op gen Poll im Gericht von Ginderich angewiesen hat. Am 12. Juli 1548 verkaufte Derick v. Bronckhorst-Batenborg, Herr zu Anholt, für 60 Joachimsthaler an Aleide v. Batenborg, mater in Mariengeist, eine Rente von 3 ThIr. aus Bonnenweide in der Herrlichkeit Anholt. Am 31. Juli 1563 verkaufte der vorhingenannte Junker an Gertrud und Catryn Wynteren, Professen in Mariengeist, für 150 Thlr., die er zum Erwerb der Herrlichkeit Bredeforth verwandte, eine Rente aus dem Hof ter Huerle im Gericht von Millingen. Die Bronkhorst-Batenborg standen zu Mariengeist in näherer Beziehung. Am 22. April 1495 vergönnten Joh. ter Hurne, Priester, und Styneken Boelanters, mater, der Alheiden v. Alpen-Batenburg und ihrem Sohn Denk v. Bronckhorst-Batenborg eine Ablöse von einer Rente aus dem Gut ing-her-Ward. Außer den genannten Schwestern waren u.a. in Mariengeist im Jahre 1500:  Fien de Schuenborch und Maria de Batenborch, 1524: Maria v. den Sprit, Alheidis, Bastardtochter von Diedr. v. Bronckhorst-Batenborg, Amtmann und 1534: Gesekina v. Wardt, Anna then Raem, Anna v. Egher. In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts wurde das Gertrudenkloster Büderich mit dem Franziskanessen-Kloster Mariengeist im benachbarten Gest vereinigt. Die Archivalien wurden übernommen. Das Kloster Mariengeist hatte den Standort auf dem Gelände des heutigen Hofes Hendricks, Gest, Klosterstraße und nicht, wie vielfach angenommen, auf dem Schleßhof Terlinden. Über dem Scheunentor des Hofes waren in einem Kreis Steine des ehemaligen Klosters eingebaut gewesen. Leider sind diese Steine vor einigen Jahren entfernt worden. Die Insassen des Klosters waren Tertiarinnen – daher auch „Tertiarinnen Kloster-Mariengeist“ genannt. (Tertiarinnen = Dritte Ordensregel des hl. Franziskus).

In einer aus dem Staatsarchiv Düsseldorf besiegelten Akte vom 13. Mai 1464 heißt es wörtlich: „Vor Jacob then Have, Richter zu Ginderich, Derick Sleeswyck u. Deryck van der Meer, Schöffen zu Ginderich haben Heyn then Bughe und Geryt then Pasch, Kirchmeister zu Gest, unter Zustimmung von Amelongh Moire, Zöllner zu Büderich, und der gesamten Gemeinde des Kirchspiels für eine bereits bezahlte Summe Geld, die zum Bau an der Kirche zu Gest verwandt werden soll, an Evert Keyser und seine Ehefrau Druyden verkauft eine Jahresrente aus dem zu Gest gelegenen Zehnten, von dem ihr Patron Pancratius die gesamte Rente inne hat, nämlich 1 Malter Weizen, 1 Malter Roggen, 1 Malter Gerste und 1 Malter Spelzkorn Büdericher Maßes, die sie dem Evert Keyser und seiner Frau auf ihre Kosten jährlich zunächst am kommenden St. Martinsfest und später zu gleichem Termin bzw. innerhalb von 14 Tagen in die Wohnung zu Büderich liefern.

In dieser Urkunde ist zu lesen vom Kirchmeister zu Gest, dem Kirchbau zu Gest und vom  Patron unserer Schützen-bruderschaft, Pankratius. Man kann annehmen, dass im Kloster eine Kapelle oder ein Altar dem heiligen Pankratius geweiht warDas Kloster Mariengeist bestand nur bis zur Reformation. Die Baulichkeiten zerfielen. 1714 lagen sie völlig zerstört da. 1756 waren nur noch wenige Trümmer zu sehen. Die Besitzungen des Klosters hatte teilweise der Klever Herzog Ende des 16. Jahrhunderts an das Benediktinerinnenkloster Hagenbusch bei Xanten überwiesen. Gest hatte eine eigene Gerichtsbarkeit. Obwohl das nahe bei Ginderich liegende Gest zum Kirchspiel gehörte, hat es doch am Ausgang des 13. und im 14. Jahrhundert ein eigenes Gericht gebildet. Als im Jahre 1297 ein Xantener Ritter Land im Bann des Dorfes Gest an das Kloster Fürstenberg verkaufte, erfolgte der Verzicht seitens des Verkäufers vor dem Richter Heinrich von Gest und Gerichtsleuten (iudiciales), die nicht mit Namen aufgeführt sind (Bint. u. Moor. Die Erzd. Köln 3,231; es handelt sich um: duas partes seu petias terre arabilis iacentes in districtu ville de Geyst). Conrad von Haselhorst, 1348 als Richter in Ginderich tätig, war 1357 auch Richter in Gest. Die sieben Beisitzer, die mit ihm die Schenkung einer Fruchtrente an das Augustinerkloster in Wesel bescheinigten, nannten sich Schöffen.

Ausschnitte aus noch vorhandenen Akten: „die 14 Maltersaat Land, aus denen die Fruchtrente gezahlt wurde, im Büdericher, Elvericher, Gester und sogar im Menzeler Feld gelegen waren, befaßte sich das Gester Gericht mit dieser Handhabung, weil der Schenkgeber daselbst angesessen gewesen zu sein scheint“. Ein weiteres Beispiel im Original: „ltem der scheper van Geyst heft up einen sondach un der missen sijn saet afgemiet, und ut einfalt geschieht, dedit 1/2 daler,“ Gegen Ende des 14. Jahrhunderts ist jedoch das Gester Gericht in dem von Ginderich aufgegangen. Dieses war jetzt, wie in der Richterbestellung ausdrücklich hervorgehoben wird, für das ganze Kirchspiel Ginderich, also außer für Werrich und Perrich auch für Gest zuständig. Man muss anmerken, dass sich die Gerichtsbarkeit nur auf bürgerliches Recht bezog, nicht auf Strafgerichtsbarkeit. Leider kann keine fortlaufende Geschichte von Gest erzählt werden. Die wenigen Urkunden und Akten, die alle geschäftlichen Charakter haben, lassen erkennen, dass Gest zeitweise eine verhältnismäßig große Bevölkerungsdichte hatte. Das lag wohl an den  Höfen, die zur damaligen Zeit eine große Anzahl Personal erforderten. Man erkennt, dass auch in alten Zeiten immer wieder Anpassungen an die veränderten Gegebenheiten erforderlich waren. So ist die Rede von Renten, Kirchbau, Kirchmeister, Richter und Ländereien; es ist viel passiert in unserem kleinen Gest. Die Geschichte wird weitergehen mit den nächsten anstehenden Veränderungen.